Arbeitsschutz, Unfallmanagement, Personal

Fremdfirmenmanagement

(Quelle: .shock - depositphotos.com)

22.06.2021 - Um dem Druck der Globalisierung und des Wettbewerbs entgegenwirken zu können, sind Unternehmen oftmals dazu gezwungen, Fremdfirmen zur Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten zu beauftragen. Das Fremdfirmenmanagement dient dabei der Organisation, Einhaltung und Kontrolle von festgelegten Maßnahmen für die sichere Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.

Auftragnehmer, die im Rahmen eines Werks- oder Dienstvertrages Aufträge zur selbstständigen Durchführung in eigener Verantwortung übernehmen, bezeichnet man in diesem Fall als Fremdfirmen. Um als auftraggebendes Unternehmen einen sicheren Umgang mit den Fremdfirmen, respektive deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleisten zu können, bedarf es Maßnahmen und Kontrollen, die im Zuge eines Fremdfirmenmanagements getroffen werden.

Um den Herausforderungen des Fremdfirmenmanagements begegnen zu können, müssen bestimmte Ziele konsequent verfolgt werden. Dazu zählen beispielsweise die Gewährleistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die Fremdfirmenbeschäftigte oder auch strenge und einheitliche Regelungen und Kriterien bei der Auswahl der Fremdfirmen.

Zu Beginn des Fremdfirmenmanagements steht natürlich die Auswahl und Beauftragung der Fremdfirma unter Beachtung bestimmter Kritierien, gefolgt vom wechselseitigen Informationsaustausch und der gemeinsamen Koordination des Auftrages. Sind diese organisatorischen Vorarbeiten erledigt, führt der Auftragnehmer, also die Fremdfirma, die Tätigkeit aus, und das auftraggebende Unternehmen kontrolliert diese abschließend und nimmt die Arbeit ab.

Zusätzlich zu den konsequent zu verfolgenden Zielen lauern im erfolglosen Fremdfirmenmanagement auch Gefahren, die es zu beachten gibt, zum Beispiel die Überschneidung von Arbeitsbereichen oder die Zunahme von Arbeitsunfällen. Auch an dieser Stelle sollten bereits vorab Maßnahmen ergriffen werden, um ein möglichst reibungsloses Fremdfirmenmanagement zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Benennung eines Koordinators und das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für alle involvierten Parteien.

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